Parkgenehmigungen für Almparkplätze

Hier finden Sie alle Informationen zur neuen Parkgenehmigung auf Almparkplätzen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mühlbach.

Veröffentlichungsdatum:

20.05.2024

Lesedauer

1 Minute

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Mit Beschluss des Gemeindeausschusses wurde eine Parkgenehmigung für die Almparkplätze für Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mühlbach haben, eingeführt.

Die Parkgenehmigung ermächtigt zum uneingeschränkten Parken des eigenen Fahrzeugs für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung auf den Almparkplätzen im Gemeindegebiet von Mühlbach. Gegenwärtig sind dies:

  • Altfasstal in Meransen
  • Berg am Boden in Vals
  • Specker in Vals
  • Fanealm in Vals

Die Anträge können über den Onlinedienst oder persönlich im Rathaus eingereicht werden. Mitzubringen sind das Original oder eine Kopie des Zulassungsscheins.

Zugang Onlinedienst: https://altoadige.brav.it/RioPusteria/frontoffice/Home?language=de-DE 

Kosten

Erstausstellung: 15,00 Euro Parkgebühr und 1,00 Euro Sekretariatsgebühr

Verlängerung: 15,00 Euro Parkgebühr

Die Genehmigung wird mithilfe des Kennzeichens des Fahrzeuges in digitaler Form erfasst. Es wird keine Bestätigung in Papierform ausgestellt.

Bei Kontrolle vonseiten der Ortspolizei ist kein Nachweis erforderlich.

Wichtig: Alle Ermächtigungen in Papierform für den Parkplatz Altfasstal verlieren mit 01.07.2024 ihre Gültigkeit. Ab sofort werden keine neuen Ermächtigungen in Papierform mehr ausgestellt.

Es wird ersucht, frühzeitig ein Ansuchen um die neue Genehmigung zu stellen. 

Kontakt

Finanzdienst

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH+39 0472 886779buchhaltung@muehlbach.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.05.2024, 10:07 Uhr

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