Beglaubigung Autoverkauf

Seit dem 24.07.2006 können im Meldeamt der Gemeinde Mühlbach Eigentumsübertragungen von Kraftfahrzeugen...

Veröffentlichungsdatum:

01.02.2022

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    Seit dem 24.07.2006 können im Meldeamt der Gemeinde Mühlbach Eigentumsübertragungen von Kraftfahrzeugen beglaubigt werden. Das von der Regierung in Rom verabschiedete Bersani-Dekret sieht nämlich vor, dass die Gemeinden in der Person des Gemeindesekretärs oder eines bevollmächtigten Beamten künftig auch Unterschriften im Rahmen des Verkaufs von Fahrzeugen beglaubigen können. Wer sein Auto verkauft und die Eigentumsübertragung in der Gemeinde beglaubigen möchte, wird gebeten, sich mit der Eigentumsbescheinigung, dem Personalausweis und einer Kopie des Personalausweises des Käufers bzw. der Käuferin im Meldeamt zu wenden.

    Dort wird die Beglaubigung vorgenommen, wobei neben der Nummer der Eigentumsbescheinigung auch der Verkaufspreis eingetragen werden muss. Die Verkaufserklärung muss mit einer Stempelmarke zu 14,62 € und dem Gemeindestempel versehen werden. Mit der Beglaubigung bürgt die Gemeinde dafür, dass es sich um die jeweils genannte Person handelt, nicht aber für die Korrektheit des Kaufaktes. Die restlichen Formalitäten für die Umschreibung des Fahrzeugs müssen weiterhin beim öffentlichen Fahrzeugregister PRA, dem Kraftfahrzeugamt oder einer Autoagentur erledigt werden.

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    Zuletzt aktualisiert: 22.01.2024, 10:48 Uhr

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